Rift for a Reason
Rechtliches

Barrierefreiheit

Stand der Zugänglichkeit dieser Website

Zielsetzung

Diese Website soll für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von

Sehvermögen, Motorik, Vorwissen oder verwendeter Technik. Wir orientieren uns an

den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und an den

Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Umfang der Erklärung

Diese Erklärung gilt für die öffentlich erreichbaren Seiten dieser Website,

einschließlich der Rechtsseiten. Der interne Verwaltungsbereich ist nicht

öffentlich zugänglich und nicht Gegenstand dieser Erklärung.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist weitgehend vereinbar mit den genannten Anforderungen. Umgesetzt

sind insbesondere:

  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar; der

Fokusverlauf ist sichtbar.

  • Kontraste: Text und Bedienelemente erreichen mindestens die

AA-Kontrastwerte. Statusmeldungen sind nicht allein durch Farbe erkennbar,

sondern zusätzlich durch Text oder Symbol.

  • Schriftgrößen: Text lässt sich bis 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte

verloren gehen.

  • Bewegung: Animationen respektieren die Systemeinstellung

„Bewegung reduzieren". Blinkende oder automatisch startende Videos gibt es

nicht; der Twitch-Player lädt nur nach Einwilligung.

  • Struktur: Überschriften sind hierarchisch ausgezeichnet, Seiten haben eine

eindeutige Sprache (Deutsch) und eine nachvollziehbare Reihenfolge.

  • Formulare: Alle Eingabefelder haben zugeordnete Beschriftungen und

Fehlermeldungen in Textform.

Bekannte Einschränkungen

  • Der von Twitch eingebettete Player ist ein Angebot Dritter. Seine

Bedienbarkeit liegt außerhalb unseres Einflusses. Untertitel werden, soweit

vom Kanal bereitgestellt, im Player angeboten.

  • Eingebettete Grafiken von Partnerlogos enthalten teilweise keinen Alternativtext,

weil uns die Beschreibung nicht vorliegt. Wir ergänzen ihn auf Anfrage.

  • Für ältere PDF-Dokumente kann die Barrierefreiheit eingeschränkt sein.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Verbraucherprodukte und -dienstleistungen,

die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Kleinstunternehmen mit weniger

als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind vom

Anwendungsbereich ausgenommen. Unabhängig davon halten wir die Website nach

Möglichkeit barrierefrei.

Feedback und Kontakt

Wenn dir eine Barriere auffällt, schreib uns bitte an die im

Impressum genannte E-Mail-Adresse. Wir prüfen jede Meldung und

antworten innerhalb eines Monats.

Bitte beschreibe, auf welcher Seite das Problem auftritt und mit welcher Technik

du unterwegs bist (Browser, Screenreader, Zoomstufe).

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir auf eine Meldung nicht zufriedenstellend reagieren, kannst du dich an

die Marktüberwachungsstelle der Länder nach § 33 BFSG wenden. Für Streitigkeiten

im Zusammenhang mit dem BFSG ist die Schlichtungsstelle nach § 35 BFSG bei der

Bundesfachstelle Barrierefreiheit zuständig. Beide Stellen sind für

Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei erreichbar.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am Tag der Veröffentlichung erstellt und zuletzt am

Datum der letzten Änderung geprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand

der WCAG-2.1-Kriterien sowie manuelle Prüfungen mit Tastatur, Zoom und

Screenreader.